Das Batteriegesetz (BattG)

Das BattG setzt die europäische Batterie­richtlinie 2006/66/EG in deutsches Recht um. Es regelt das Inverkehr­bringen, die Rück­nahme und die umwelt­verträgliche Entsorgung von Batterien und Akku­mulatoren. Das Gesetz trat erstmalig im Jahr 2009 in Kraft und wurde 2021 aktualisiert (BattG2).